Unsere Kontaktdaten:

GO-2B
Eine Marke der Compusoft Deutschland AG

Carl-Bertelsmann-Straße 103
33332 Gütersloh
Deutschland

Fon + 49 (0) 5241 - 22 134-0
Fax + 49 (0) 5241 - 22 134-10
Email: info(at)go-2b.de

DCC Stammdatenserver cat@web

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GO-2B AG für die Bereitstellung von Katalogdaten auf dem DCC-Stammdatenserver

  1. Geltungsbereich

    (1)
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge mit der GO-2B - Eine Marke der Compusoft Deutschland AG (nachfolgend „Go-2B“ genannt) über die Bereitstellung von Katalogdaten auf dem DCC-Stammdatenserver.
    (2)
    Teilnehmer des DCC-Stammdatenservers im Sinne dieses Vertrages ist nur, wer Katalogdaten auf dem DCC-Stammdatenserver zum Abruf bereitstellt, insbesondere Hersteller von Küchenmöbeln oder Zubehör.
    (3)
    Entgegenstehende oder von den vorliegenden AGB abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, Go-2B hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
    (4)
    Go-2B ist berechtigt, die in Absatz (1) genannten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

  2. Vertragsgegenstand

    (1)
    Gegenstand dieses Vertrages ist der Betrieb einer internetbasierten Datenplattform zum normierten Austausch von Katalogdaten in der Küchenmöbelindustrie und verwandten Branchen („DCC-Stammdatenserver“) durch Go-2B im Sinne einer Bereitstellung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten durch die Teilnehmer. Der Inhalt der jeweiligen Leistungspflichten ist im Einzelnen in den nachfolgenden Regelungen dieser AGB sowie in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
    (2)
    Die Bereitstellung der Katalogdaten auf dem DCC-Stammdatenserver erfolgt zur Nutzung durch andere Hersteller, durch Softwarehäuser sowie durch Händler und Handelsgruppen („Nutzer“).

  3. Registrierung

    (1)
    Die Inanspruchnahme des DCC-Stammdatenservers durch den Teilnehmer setzt eine vorherige Registrierung voraus. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei der Registrierung abgefragten Daten richtig und vollständig mitzuteilen.
    (2)
    Der Teilnehmer erhält nach der Registrierung eine Zugangskennung und ein Passwort. Der Teilnehmer hat die ihm zugewiesene Zugangskennung sowie das Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren.

  4. Betrieb des DCC-Stammdatenservers

    (1)
    Go-2B hält auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (,,Hardware”) den DCC-Stammdatenserver in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
    (2)
    Go-2B hält auf der Hardware für die von den Teilnehmern durch Nutzung des DCC-Stammdatenservers erzeugten und die zur Nutzung des DCC-Stammdatenservers erforderlichen Daten, also insbesondere Katalogdaten und Nutzungsdaten (,,Anwendungsdaten”), Speicherplatz in dem in der Leistungsbeschreibung angegebenen Umfang bereit. Angelieferte Katalogdaten macht Go-2B innerhalb von maximal 24 Stunden nach Abschluss der Validierung und Zertifizierung auf dem DCC-Stammdatenserver verfügbar.
    (3)
    Der DCC-Stammdatenserver und die Anwendungsdaten werden auf der Hardware regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert.
    (4)
    Übergabepunkt für den DCC-Stammdatenserver und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Go-2B bzw. seines Unterauftragnehmers.
    (5)
    Go-2B sorgt dafür, dass der DCC-Stammdatenserver stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.
    (6)
    Go-2B haftet dafür, dass der bereit gestellte DCC-Stammdatenserver während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist, insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
    (7)
    Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung von Funktionalitäten des DCC-Stammdatenservers eine Änderung der durch den DCC-Stammdatenserver unterstützten Arbeitsabläufen der Teilnehmer oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Go-2B dies dem Teilnehmer spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Go-2B wird den Teilnehmer bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

  5.  Verfügbarkeit

    (1)
    Der DCC-Stammdatenserver und die Anwendungsdaten sind durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 98 % am Übergabepunkt im Jahresmittel. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit des DCC-Stammdatenservers und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch die Teilnehmer und Nutzer. Die maximale zusammenhängende Nichtverfügbarkeit beträgt zwischen 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Kerngeschäftszeit) 7 Stunden. Eingerechnet sind hierbei Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates; diese wird Go-2B nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Sofern für Go-2B absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates während der üblichen Geschäftszeiten länger als drei Stunden dauern, wird Go-2B dies dem Teilnehmer mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen.
    (2)
    Von der zugesagten Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen der DCC-Stammdatenserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die Go-2B nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

  6. Erweiterte Validierung und Zertifizierung

    (1)
    Auf gesonderte Beauftragung durch den Teilnehmer nimmt Go-2B eine über die so genannte „Grundvalidierung“ der Daten mittels des Validierungstools „Kassiopeia“ hinausgehende „erweiterte Validierung und Zertifizierung“ des jeweiligen Katalogdatenbestandes des Teilnehmers zur Qualitätssicherung vor.
    (2)
    Im Rahmen dieser erweiterten Validierung führt Go-2B insbesondere inhaltliche, optische und syntaktische Prüfungen an dem jeweiligen Katalogdatenbestand durch und erteilt ein entsprechendes Zertifikat. Einzelheiten zu dem Leistungsumfang der erweiterten Validierung und Zertifizierung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
    (3)
    Go-2B garantiert, die Prüfungen im Rahmen dieser erweiterten Validierung binnen 2 Werktagen nach Eingang der Katalogdaten durchzuführen.

  7. Wartung

    (1)
    Go-2B erbringt Wartungsleistungen in Bezug auf den DCC-Stammdatenserver und die Zugriffssoftware im Sinne von Ziffer 8 (3). Im Rahmen der Wartung wird Go-2B neue Versionen zur Behebung von festgestellten Mängeln („Updates“) zur Verfügung stellen. Als Updates gelten Versionen, deren Versionsbezeichnung sich von der Vorläuferversion in der Nachkommastelle unterscheidet (z.B. Update von Version 1.2 auf 1.3). Soweit es den DCC-Stammdatenserver betrifft, ist deren Installation eingeschlossen.
    (2)
    Go-2B wird im Rahmen der Wartung außerdem neue Versionen, welche neue Leistungsparameter erfüllen oder neue Funktionalitäten enthalten („Upgrades“) zur Verfügung stellen, soweit die Erstellung des Upgrades einen vertretbaren Aufwand nicht überschreitet. Soweit es den DCC-Stammdatenserver betrifft, ist deren Installation eingeschlossen. Als Upgrades gelten Versionen, deren Versionsbezeichnung sich von der Vorläuferversion in der Vorkommastelle unterscheidet (z.B. Upgrade von Version 1.3 auf 2.0).
    (3)
    Leistungen zur Erstellung von Upgrades, die nicht mit vertretbarem Aufwand gemäß vorstehender Ziffer 7 (2) zu erstellen sind, sind von den vertragsgegenständlichen Wartungsleistungen nicht mehr umfasst.
    (4)
    Einzelheiten zur Wartung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

  8. Technische Voraussetzungen

    (1)
    Der Teilnehmer ist für die Beschaffung und die Unterhaltung der von ihm benötigten Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze verpflichtet. Die Kosten der Einrichtung des Online-Anschlusses sowie der Aufrechterhaltung auf der Teilnehmerseite trägt der Teilnehmer. Go-2B haftet nicht für die Sicherheit und den Bestand der Datenkommunikation, welche über Kommunikationsnetze Dritter geführt werden. Go-2B haftet auch nicht für Störungen in der Datenübermittlung, welche durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf der Teilnehmerseite entstehen.
    (2)
    Der Teilnehmer ist für die von ihm eingesetzte Hard- und Software sowie für die von ihm genutzten Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der von ihm genutzten Hard- und Software entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nach diesem Vertrag.
    (3)
    Für die Inanspruchnahme des DCC-Stammdatenservers im Rahmen dieses Vertrages stellt Go-2B dem Teilnehmer die erforderliche Software zur Verfügung („Zugriffssoftware“). Go-2B erteilt dem Teilnehmer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an dieser Zugriffssoftware. Der Teilnehmer hat bei der Nutzung die von Go-2B gegebenen Installationshinweise zu beachten. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkt. Vervielfältigungen der Zugriffssoftware dürfen ausschließlich zu dem Zweck einer Sicherung der Software erfolgen. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, die Zugriffssoftware zu vervielfältigen, Dritten zugänglich zu machen oder abzuändern.

  9. Pflichten der Teilnehmer

    (1)
    Sollte es bei der Inanspruchnahme des DCC-Stammdatenservers zu Störungen kommen, so wird der Teilnehmer Go-2B von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
    (2)
    Der Teilnehmer versichert, dass er keine Inhalte auf dem DCC-Stammdatenserver bereitstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt.
    (3)
    Verstößt der Teilnehmer gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des Go-2B entstehenden Schadens sowie zur Freistellung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche von Go-2B, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

  10. Nutzungsrecht

    (1)
    Der Teilnehmer gewährt Go-2B das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, die bereitgestellten Inhalte, insbesondere die Katalogdaten, zu Zwecken dieses Vertrages auf dem DCC-Stammdatenserver zu vervielfältigen und registrierten Nutzern im Sinne von Ziffer 2 (2)  in einer Weise zugänglich zu machen, dass diese Nutzer – je nach der von dem Teilnehmer vergebenen Berechtigung – Zugang  zu diesen Inhalten haben und die Daten vom DCC-Stammdatenserver abrufen und herunterladen können.
    (2)
    Der Teilnehmer steht verschuldensabhängig dafür ein, dass durch die Lieferung und Bereitstellung der Katalogdaten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt Go-2B von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Schutzrechte frei.

  11. Haftung für Mängel

    (1)
    Go-2B steht verschuldensabhängig dafür ein, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen mangelfrei erbracht werden.
    (2)
    Sind der DCC-Stammdatenserver oder die Anwendungsdaten des Teilnehmers nicht wie in Ziffer 5 vorgesehen verfügbar, ist der Teilnehmer zu einer entsprechenden Minderung der Vergütung berechtigt. Sonstige Ansprüche des Teilnehmers bleiben unberührt.

  12. Haftung auf Schadensersatz

    (1)
    Go-2B haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, für Schäden nach dem Produkt¬haftungsgesetz sowie für Schäden, die durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder arglistiges Verhalten verursacht wurden.
    (2)
    Im Übrigen haftet Go-2B nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten  auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

  13. Laufzeit und Kündigung

    (1)
    Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden.
    (2)
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht für Go-2B  im Falle der Beendigung des zwischen Go-2B und dem Daten Competence Center e.V. („DCC“) geschlossenen Vertrages über den Betrieb des DCC-Stammdatenservers.
    (3)
    Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

  14. Schlussbestimmungen

    (1)
    Go-2B ist berechtigt, den Vertrag mit dem Teilnehmer mit allen Rechten und Pflichten auf DCC oder einen von DCC benannten Dritten zu übertragen. Mit Übertragung des Vertrags ist dann nur noch DCC bzw. der jeweils benannte Dritte aus dem Vertrag berechtigt und verpflichtet; Go-2B wird aus allen Verpflichtungen aus dem Vertrag entlassen. Macht Go-2B hiervon Gebrauch, hat sie dies dem Teilnehmer mit einer Frist von sechs (6) Wochen im Voraus schriftlich mitzuteilen.
    (2)
    Die Rechtsbeziehung des Teilnehmers mit Go-2B unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    (3)
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld.

(Stand: Januar 2022)